Mit der Anmeldung werden die folgenden „Geschäftsbedingungen“ anerkannt. Dies gilt zugleich für etwaige „Besondere Teilnahmebedingungen“, die bei bestimmten Veranstaltungen dem Teilnehmer mit der Teilnahmebestätigung bekannt gegeben werden.
1. Anmeldung, Übernachtung
(1) Die Anmeldung zu Reisen und Veranstaltungen ist in jedem Fall schriftlich bei Fit im Urlaub (nachfolgend FIU) vorzunehmen. Sowohl Anmeldungen als auch Anmeldebestätigungen können Online oder E-Mail erfolgen. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte Maßnahmen bleiben davon unberührt.
(2) FIU bestätigt die Teilnahme. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt FIU dies dem Angemeldeten mit.
(3) FIU empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktritts-/ Reiseabbruch-Versicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Anbieter hierzu findet Sie im Internet.
2. Zahlungsbedingungen
(1) Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden, ist die Zahlung mit der Rechnungsstellung durch FIU, auf das angegebene Konto, fällig.
(2) Zusätzliche Kosten für besondere Maßnahmen fallen nur dann an, wenn dies in der Ausschreibung ausdrücklich genannt ist.
(3) Eine nicht fristgerechte Zahlung führt zum Ausschluss von der gebuchten Reise/ Veranstaltung.
3. Rücktritt und Kündigung, Krankheit
(1) Bei Reisen/ Veranstaltungen kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist, vor Beginn der Veranstaltung FIU schriftlich mitteilt.
Bis zum 6. Monat vor Reise-/ Veranstaltungsbeginn kostenfrei.
Bis zum 4. Monat vor Reise-/ Veranstaltungsbeginn fallen 50% der Kosten an.
Ab dem 3. Monat vor Reise-/ Veranstaltungsbeginn muss der volle Betrag gezahlt werden.
Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei FIU.
(2) Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.
(4) Hat der Teilnehmer die Rechnung von FIU erhalten, muss die Originalrechnung zusammen mit der Rücktrittserklärung eingereicht werden, damit die Rückzahlung veranlasst werden kann.
(5) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. Absage, Ausfall und Verlegung von Reisen/ Veranstaltungen
FIU hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichender Anzahl von Anmeldungen, Reisen/ Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle innerhalb von 14 Tagen erstattet.
5. Wechsel der Trainer, Dozenten
Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Trainer/Dozenten und Verschiebungen im Ablauf der Inhalte, den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Ausschluss von der Teilnahme
FIU ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug (siehe Ziffer 2 Abs. 3), Störung der Veranstaltung und des Ablaufes, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch von FIU nach Ziffer 3 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
7. Haftung
Die Beteiligung an Sport- bzw. anderen Ferienaktivitäten muss jeder für sich selbst verantworten. Die Haftung von FIU für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten von FIU oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. FIU empfiehlt den Anschluss einer Unfallversicherung.
8. Pass- und Visabestimmungen
Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich sich zu informieren ob ein Personalausweis oder Reisepass für die Reise/ Veranstaltung notwendig ist und eine ausreichende Gültigkeitsdauer vorliegt. Ebenso hat er sich über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Reise-/ Veranstaltungslandes zu informieren.
9. Datenspeicherung/ Foto- und Filmerlaubnis / Links auf Partnerseiten
(1) Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit Reisen/ Veranstaltungen von FIU einverstanden.
(2)Der Teilnehmer gewährt FIU sowie den mit FIU zusammenarbeitenden Partnern das Recht, sämtliche, während des Camps gemachten Bild- und/oder Tonsequenzen für Foto, Print, Radio, TV oder Internet für jede Art der Veröffentlichung wie Promotion, Werbung, Handelsaktionen und vergleichbare auch kommerzielle Zwecke, räumlich und zeitlich unbeschränkt, bearbeitet und unbearbeitet sowie an Dritte übertragbar zu verwenden und zwar ohne gesonderte Vergütung, Rückvergütung oder einen Aufschlag irgendeiner Art. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.
(3) Soweit unser Angebot auf die Internetseiten Dritter verweist oder verlinkt, übernehmen wir keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit der Inhalte und Datensicherheit dieser Webseiten.
10. Nebenabreden, Salvatorische Klausel
(1) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch bezüglich der Abänderung dieser Schriftformklausel.
(2) Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der als unwirksam erkannten Bestimmung möglichst nahekommen.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und für den vollkaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist Gießen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.